Hausbewertung, Kaufberatung, Verkehrswert, Verkehrswertermittlung, Grundstücksbewertung, Gutachten, Kurzgutachten, Kaufpreis, Beleihungswert, Energieausweis, Gutachter Oberallgäu, Sachverständiger Oberallgäu, Immobilienbewertung Oberallgäu, Immobilienbewerter Oberallgäu, Baugutachter, Bausachverständiger, Ulm, Ostallgäu, Lindau, Memmingen, Weilheim-Schongau, Kempten,Grundstücke, Erbbaurecht, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Mietwertgutachten, Eigentumswohnung, Haus, Wohnung, Einfamilienwohnhaus, Mehrfamilienwohnhaus, Landwirtschaft, Wald, Acker, Ferienwohnung, kaufen , bewerten, vermieten, erben, vererben, Schäden an Gebäuden, Gutachtenausschuss Oberallgäu, Gutachtenausschuss Kempten, Gutachtenausschuss Ostallgäu, Gutachtenausschuss Weilheim-Schongau, Gutachtenausschuss Lindau, Gutachtenausschuss Unterallgäu, Sonthofen, Oberstdorf, Ofterschwang, Bolsterlang, Balderschwang, Rettenberg, Weitnau, Sulzberg, Wiggensbach, Betzigau, Oberstaufen, Immenstadt,  Bad Hindelang, Kempten, Memmingen, Mindelheim, Füssen, Energieeinsparverordnung EnEV, Wertermittlungsrichtlinien WertR, Sachwertrichtlinie, Vergleichswertrichtlinie, Ertragswertrichtlinie, Sachwertfaktor, Liegenschaftszinssatz, Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren

Double-click here to add your own text.



... Kompetenz in Werten

Kontakt

Kneringer Immobilienbewertung

Dipl.-Ing. Thomas Kneringer

Hörnerweg 7

87527 Ofterschwang


Telefon

+49 (0) 8321 / 675 23 03


Fax

+49 (0) 8321 / 675 23 04


Email

info@kneringer.de

Qualitätssicherung zu Ihrem Vorteil ...


Reine Vertrauenssache – Grundvoraussetzung für die Beauftragung


Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine Bestellungskörperschaft (Architekten-, Handwerks-, Industrie- und Handels-, Ingenieur oder Landwirtschaftskammern) ist die öffentlich-rechtliche Zuerkennung einer überdurchschnittlichen Qualifikation und Seriosität von Sachverständigen.


Zweck ist es, Vertrauen der privaten und öffentlichen Auftraggeber in die Kompetenz öffentlich bestellter Sachverständiger zu schaffen. Rechtsgrundlagen sind §§ 36, 36a GewO, Landesarchitekten- sowie Ingenieurgesetze und § 91 Nr. 8 HWO sowie die als Satzungsrecht ausgestalteten Sachverständigenordnungen der bestellenden Kammern, die einen umfassenden Pflichtenkatalog enthalten und dessen Einhaltung die bestellende Kammer als Aufsichtsbehörde überwacht.


Öffentlich bestellte Sachverständige werden darauf vereidigt, ihre Sachverständigenleistungen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erbringen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie sollen nach den Prozessordnungen in Gerichtsverfahren vorrangig herangezogen werden (§ 404 Abs. 2 ZPO, § 73 Abs. 2 StPO, § 173 VwGO).


Sachverständige müssen für eine öffentliche Bestellung besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Eignung nachweisen. Dies wird durch die Bestellungskörperschaft bei der Erstbestellung und nach Ablauf der regelmäßig auf 5 Jahre befristet erteilten Bestellung auch bei einer erneuten Bestellung überprüft.




© 2020 KNERINGER Immobilienbewertung